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   VG Schleswig, 21.02.2007 - 8 A 287/05   

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https://dejure.org/2007,30041
VG Schleswig, 21.02.2007 - 8 A 287/05 (https://dejure.org/2007,30041)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21.02.2007 - 8 A 287/05 (https://dejure.org/2007,30041)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - 8 A 287/05 (https://dejure.org/2007,30041)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 a Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 8; AsylVfG § 30 Abs. 4; GFK Art. 1 F; RL 2004/83/EG Art. 12 Abs. 2 Bst. b
    Türkei, PKK, Kämpfer (ehemalige), Guerilla, Strafverfolgung, Politmalus, Terrorismusvorbehalt, schweres nichtpolitisches Verbrechen, Wiederholungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Schleswig, 21.02.2007 - 8 A 287/05
    Das somit erforderliche Maß der Intensität ist nicht abstrakt vorgegeben, es muss vielmehr der humanitären Intention entnommen werden, die das Asylrecht prägt, nämlich demjenigen Aufnahme und Schutz zu gewähren, der sich in einer für ihn ausweglosen Lage befindet (BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989, - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 -, BVerfGE 80, 315, 335).

    Auch Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung können asylrechtsbegründend sein, es sei denn, sie dienen ausschließlich der Abwehr des Terrorismus und bedrohen den Betroffenen nicht härter als dies sonst bei der Verfolgung ähnlicher, nicht politischer Straftaten der Fall ist (BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989, - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 -, BVerfGE 80, 315, 336 ff.; BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1989, - 2 BvR 958/86 -, BVerfGE 81, 142, 149 ff.).

    Hat der Asylbewerber zuvor noch keine politische Verfolgung erlitten, so ist darauf abzustellen, ob ihm im Fall der Rückkehr politische Verfolgung mit beachtlicher, d. h. überwiegender Wahrscheinlichkeit droht (BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989, - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 -, BVerfGE 80, 315, 334; BVerwG, Urteil vom 25. September 1984, - 9 C 17/84 -, BVerwGE 70, 169 ff., BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1988, - 9 C 85/87 -, InfAusIR 1988, 194, 196).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus VG Schleswig, 21.02.2007 - 8 A 287/05
    Auch Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung können asylrechtsbegründend sein, es sei denn, sie dienen ausschließlich der Abwehr des Terrorismus und bedrohen den Betroffenen nicht härter als dies sonst bei der Verfolgung ähnlicher, nicht politischer Straftaten der Fall ist (BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989, - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 -, BVerfGE 80, 315, 336 ff.; BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1989, - 2 BvR 958/86 -, BVerfGE 81, 142, 149 ff.).

    Danach könne Asyl nicht beanspruchen, wer im Heimatland unternommene terroristische Aktivitäten oder deren Unterstützung von Deutschland aus in den hier möglichen Formen fortzuführen trachte (BVerfG, Beschluss vom 20.12.1989, 2 BvR 958/86 - E 81, 142).

  • VG Stuttgart, 06.06.2005 - A 4 K 10512/05

    Abschiebungsschutz trotz Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung

    Auszug aus VG Schleswig, 21.02.2007 - 8 A 287/05
    Nach Auffassung des Gerichts ist auch eine einschränkende Auslegung des Anwendungsbereiches von § 60 Abs. 8 S. 2 AufenthG dahingehend, dass der Ausschlusstatbestand nur unter der weiteren Voraussetzung eingreift, dass zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung von dem Ausländer weiterhin eine konkrete Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland ausgeht, wie sie sich in den jeweils zugrundeliegenden Taten manifestiert hat (so OVG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2005 - A 4 K 10512/05; VG Bremen, Urteil vom 30.06.2005 - 2 K 16011/04.A; OVG Koblenz, Urteil vom 06.12.2002 -10 A 10089/02, zitiert jeweils nach juris), nicht geboten.

    Es sei danach Sache der Betroffenen hinreichend glaubhaft zu machen, dass eine vollständige Distanzierung von der Organisation, ihren Zielen und Methoden erfolgt sei (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2005 - A 4 K 10512/05).

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus VG Schleswig, 21.02.2007 - 8 A 287/05
    Hat der Asylbewerber zuvor noch keine politische Verfolgung erlitten, so ist darauf abzustellen, ob ihm im Fall der Rückkehr politische Verfolgung mit beachtlicher, d. h. überwiegender Wahrscheinlichkeit droht (BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989, - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 -, BVerfGE 80, 315, 334; BVerwG, Urteil vom 25. September 1984, - 9 C 17/84 -, BVerwGE 70, 169 ff., BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1988, - 9 C 85/87 -, InfAusIR 1988, 194, 196).
  • BVerfG, 26.10.2000 - 2 BvR 1280/99

    Ausschluss vom Asylgrundrecht wegen terroristischer Tätigkeit in der

    Auszug aus VG Schleswig, 21.02.2007 - 8 A 287/05
    In einem solchen Fall, den das Gericht vorliegend annimmt, greift der sogenannte ,,Terrorismusvorbehalt" ein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.10.2000 - 2 BvR 1280/99).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2002 - 10 A 10089/02

    Ausländerrecht, Asylrecht, Genfer Konvention, Terrorismusbekämpfungsgesetz,

    Auszug aus VG Schleswig, 21.02.2007 - 8 A 287/05
    Nach Auffassung des Gerichts ist auch eine einschränkende Auslegung des Anwendungsbereiches von § 60 Abs. 8 S. 2 AufenthG dahingehend, dass der Ausschlusstatbestand nur unter der weiteren Voraussetzung eingreift, dass zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung von dem Ausländer weiterhin eine konkrete Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland ausgeht, wie sie sich in den jeweils zugrundeliegenden Taten manifestiert hat (so OVG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2005 - A 4 K 10512/05; VG Bremen, Urteil vom 30.06.2005 - 2 K 16011/04.A; OVG Koblenz, Urteil vom 06.12.2002 -10 A 10089/02, zitiert jeweils nach juris), nicht geboten.
  • VG Ansbach, 06.02.2006 - AN 1 K 05.30351

    Türkei, Zustellung, öffentliche Zustellung, Widerruf, Asylanerkennung,

    Auszug aus VG Schleswig, 21.02.2007 - 8 A 287/05
    Es erscheint daher nicht verfassungswidrig, wenn der Gesetzgeber zur Angleichung an internationale und europarechtliche Asylvorschriften sowie zur Bekämpfung des Terrorismus die Asylunwürdigkeit allein von der Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 60 Abs. 8 S. 2 AufenthG abhängig macht, zumal hiervon - wie die Zuerkennung des Abschiebeschutzes nach § 53 Abs. 4 AusIG (§ 60 Abs. 5 AufenthG) durch die Beklagte im vorliegenden Fall zeigt - der durch § 60 Abs. 8 AufenthG nicht eingeschränkte Schutz vor Abschiebung in den Fällen der Abs. 2, 3, 5 und 7 unberührt bleibt (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 06.02.2006 - AN 1 K 05.30351; Hailbronner, Ausländerrecht, § 60 AufenthG, Rdnr. 173 ff.; insgesamt wie hier auch die andere für das Fluchtland Türkei zuständige 2. Kammer des erkennenden Gerichts; Urteil vom 19.10.2006-2 A 221/05-).
  • VG Schleswig, 19.10.2006 - 2 A 221/05
    Auszug aus VG Schleswig, 21.02.2007 - 8 A 287/05
    Es erscheint daher nicht verfassungswidrig, wenn der Gesetzgeber zur Angleichung an internationale und europarechtliche Asylvorschriften sowie zur Bekämpfung des Terrorismus die Asylunwürdigkeit allein von der Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 60 Abs. 8 S. 2 AufenthG abhängig macht, zumal hiervon - wie die Zuerkennung des Abschiebeschutzes nach § 53 Abs. 4 AusIG (§ 60 Abs. 5 AufenthG) durch die Beklagte im vorliegenden Fall zeigt - der durch § 60 Abs. 8 AufenthG nicht eingeschränkte Schutz vor Abschiebung in den Fällen der Abs. 2, 3, 5 und 7 unberührt bleibt (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 06.02.2006 - AN 1 K 05.30351; Hailbronner, Ausländerrecht, § 60 AufenthG, Rdnr. 173 ff.; insgesamt wie hier auch die andere für das Fluchtland Türkei zuständige 2. Kammer des erkennenden Gerichts; Urteil vom 19.10.2006-2 A 221/05-).
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